Glossar

Bauvertragsrecht

Im BGB war das Bauvertragsrecht bislang nicht kodifiziert. Vielmehr griff man im Wesentlichen auf dass allgemeine Werkvertragsrecht zurück. Ergänzend dazu wurde die VOB/B entworfen, welche als "Allgemeine Geschäftsbedingungen" für das Bauvertragsrecht häufig das Werkvertragsrecht des BGB ergänzen. Seit September 2015 liegt ein Referentenentwurf für eine Ergänzung des BGB um einen Vertragstyp "Bauvertrag" (§ 650a ff. BGB-Entwurf) vor. Siehe auch hier.