Immobilienrecht

Immobilienrecht ist ebenfalls ein Sammelbegriff.  Man kann darunter alles fassen, was mit dem Erwerb und Unterhalt von Immobilien zu tun hat. Neben dem Kaufvorgang fallen darunter auch die grundbuchrechtlichen Belastungen wie Hypothek, Grundschuld, Leibgeding, Dienstbarkeit wie auch die Begründung und Verwaltung von Wohnungseigentum (WEG). Ebenfalls ist die Schaffung von Bebauungsrechten, die Projektentwicklung, ein Teil des  Immobilienrechts. Gleiches gilt für die Finanzierung.

Der Erwerb oder Verkauf von Grundeigentum, gerade auch von Wohnungseigentum im Sinne des WEG, hat viele Facetten. Der Gang zum Rechtsanwalt vor Unterzeichnung des Vertrages und eine allein Ihren Interessen verpflichtete Rechtsberatung ist eine sehr gute Investition, weil Sie nur so erfahren, worauf Sie sich mit Unterschrift wirklich einlassen. Ein Notar darf nämlich nur neutral beraten, der Anwalt des Vertragspartners hat die Interessen (nur) seines Mandanten zu vertreten.