Leistungen

  • Wir beraten Sie bei Vergabeverfahren.
  • Wir beraten Sie in Fragen der Vertragsgestaltung.
  • Wir beraten Sie im Honorarrecht / HOAI-Fragen, insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen.
  • Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahme. Die Abnahme ist seit der HOAI 2013 Fälligkeitsvoraussetzung für das Architektenhonorar.
  • Wir beraten Sie in Fragen der Mängelhaftung/Gewährleistung.
  • Wir beraten Sie in Fragen der Erlangung der Baugenehmigung.
  • Wir beraten Sie z. B. zu folgenden Problemstellungen: Wie verhalte ich mich gegenüber dem Bauherrn, gegenüber ausführenden Unternehmen, gegenüber den Fachplanern, gegenüber dem Architekten oder dem Ingenieur, gegenüber den Genehmigungsbehörden?