neue Schwellenwerte ab 01.01.2024

Die EU-Kommission hat für Vergabeverfahren ab 01.01.2024 die neuen Schwellenwerte (turnusmäßig werden die Schwellenwerte alle "runden" Jahre angepasst) bekanntgegeben:

für Bauleistungen, auch im Sektorenbereich: 5.538.000,00 EUR (statt bis 31.12.2023: 5.382.000,00 €)

für Liefer- und Dienstleistungen obere und oberste Bundesbehörden: 143.000,00 € (statt bis 31.12.2023: 140.000,00 €)

für Liefer- und Dienstleistungen alle übrigen öffentlichen Auftraggeber: 221.000,00 € (statt bis 31.12.2023: 215.000,00 €).

für Liefer- und Dienstleistungen SEKTOREN: 443.000,00 € (statt bis 31.12.2023: 431.000,00 €)

für Konzessionen: 5.538.000 € (statt bis 31.12.2023: 5.382.000,00 €).

Die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2495 der Kommission vom 15.11.2023 finden sie hier.

Die Verordnung wirkt ohne zusätzlichen Umsetzungsakt durch die Mitgliedstaaten.

Für Vergabeverfahren, die bis zum 31.12.2023 eingeleitet werden, gilt der alte Schwellenwert.

Planungsleistungen seit 24.08.2023 früher (ca. 1 Mio. Bausumme) auszuschreiben!

Die Änderung der VgV ist im BGBl. vom 23.08.2023 veröffentlicht worden und gilt damit ab 24.08.2023!

Die Änderung selbst kommt gefährlich unspektakulär daher: "§ 3 Absatz 7 Satz 2 wird aufgehoben."

Der Satz hat jedoch enorme Auswirkungen. Er bedeutet, dass künftig ALLE Leistungsbilder der HOAI, alle Planungsleistungen, zur Ermittlung des Schwellenwerts zu addieren sind. Überschreitet die SUMME der Planungsleistungen aller Leistungsbilder den Schwellenwert, ist JEDES EINZELNE LOS EUROPAWEIT auszuschreiben, auch wenn es isoliert unterhalb des EU-Schwellenwerts von 215.000 EUR liegt. Dabei ist zu beachten, dass eine Generalplanervergabe rechtlich nicht ohne Weiteres möglich ist, so dass dennoch losweise auszuschreiben ist.

Die Änderung tritt ohne Übergangsfrist am Tag nach der Verkündung in Kraft, wann die Verkündung erfolgen wird, ist derzeit nicht klar, vermutlich aber in Kürze.

Ein Beispiel: Baukosten netto KG 300: 750.000 EUR, KG 400: 250.000 EUR.

Architekt HZ III: ca. 115.000 EUR

Technische Anlagen, 7 Anlagengruppen je HZ II: 84.000 EUR

Tragwerksplanung, HZ III:ca. 40.000 EUR

SUMME: 239.000 EUR OHNE Nebenkosten, ohne Umbauzuschlag.

Es ist also damit zu rechnen, dass künftig bereits ab ca. 1.000.000 EUR netto-Bausumme (bei Umbau und zahlreichen besonderen Leistungen sogar darunter) alle Planungsleistungen europaweit auszuschreiben sind, während die Bauleistungen erst ab 5.382.000 EUR netto europaweit auszuschreiben ist.

Rechtlich ist die Entscheidung, § 3 Abs. 7 S. 2 VgV zu streichen nachvollziehbar, er verstößt gegen das EU-Recht. Allerdings wäre es dringend geboten, die Schwellenwerte für Planungsleistungen anzuheben. Schon jetzt bewerben sich bei europaweiten Ausschreibungen in der Regel nur ortsnahe und nur deutsche Büros. Dass für einen Auftrag von 40.000 EUR eine europaweite Ausschreibung (siehe obiges Beispiel TWP) sich Büros außerhalb Deutschlands bewerben, erscheint unwahrscheinlich.

Den Text der BR-Drs. 203/23 finden Sie hier.

Die Bekanntmachung erfolgte im BGBl. vom 23.08.2023, die Regelung gilt daher ab 24.08.2023. Link zum BGBl. hier.

VG Regensburg setzt Schonzeitverkürzung für Rehwild im Landkreis Regensburg außer Kraft

Das VG Regensburg hat mit Beschluss vom 13.04.2022 auf Antrag des Landesjagdverbands Bayern e. V. die vom Landratsamt Regensburg für den gesamten Landkreis verfügte Verkürzung der Schonzeit für Rehwild außer Vollzug gesetzt. Damit darf im Landkreis Regensburg Rehwild vorläufig weitherin erst wieder ab dem 01.05.2022 bejagt werden.

https://www.vgh.bayern.de/vgregensburg/oeffentl/termine/

 

 

RA Dr. Florian Schrems jetzt auch Fachanwalt für Vergaberecht

Unser Partner, RA Dr. Florian Schrems, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, hat von der RAK Nürnberg nunmehr die Erlaubnis erhalten, die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Vergaberecht zu führen. Darüber freuen wir uns sehr und gratulieren.

Wir machen nicht alles. Wir machen nur das, worin wir gut sind.

Wir sind regional verwurzelt, mit moderner Infrastuktur ausgestattet und können daher unsere Mandanten zügig und kompetent beraten und betreuen.

Wir machen nur das, worin wir gut sind. Die anderen Fachgebiete überlassen wir denen, die darauf spezialisiert sind.
Unser Ziel ist in erster Linie, langwierige (und gerade in Bauprozessen aufgrund der Gutachten) meist ziemlich teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten, bereits in einem sehr frühen Stadium, sinnvollerweise bereits vor dem Vertragsschluss, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen: ein gut verhandelter Vertrag ist eine der wirksamsten Möglichkeiten, Streit zu vermeiden.

Bei uns kann es Ihnen auch passieren, dass wir Ihnen von einer Weiterverfolgung Ihrer Ansprüche abraten - nämlich dann, wenn die Verfolgung zwar rechtlich möglich wäre, aber wirtschaftlich sinnlos ist. Aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung können wir das Risiko gut einschätzen.

Neben der klassischen anwaltlichen Vertretung (vorprozessual und prozessual) und der begleitenden Beratung im Hintergrund können wir Ihnen auch die Dienstleistungen einer ausgelagerten Rechtsabteilung („externe Rechtsabteilung“ oder „back office“) bieten:

  • Außergerichtliche Beratung, insbesondere Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf von Grundstücken, dem Abschluss von Bau- und Planungsverträgen
  • Baubegleitende Beratung, von der Prüfung des Vertragsbedarfs über Prüfung der Vergabepflichtigkeit, Prüfung von Nachträgen, Prüfung von Rechten und Pflichten während der Vertragsphase
  • Vertragsmanagement und Fristenkontrolle (z. B. Gewährleistungsfristen)
  • „externe Rechtsabteilung“ bzw. „back office“: Betreuung von Firmen/Planungsbüros über einen längeren Zeitraum, unabhängig von einem speziellen Fall
  • Umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von der Ermittlung der Vergabepflicht über die europaweite Bekanntmachung und dem Einnehmen der Funktion der Kontaktstelle bis zur Vertretung im Nachprüfungsverfahren, insbesondere Vergabekammer Bayern

Sie sind...

  • Öffentliche Auftraggeber

    Das können wir für Sie tun:

    • Prüfung der Ausschreibungspflicht "Ist unser Auftrag vergabepflichtig?"
    • VOF-, SektVO- und VOL/A-Verfahren: Wir übernehmen für Sie im Bereich der VOF, SektVO oder VOL/A die komplette europaweite Ausschreibung und Funktion als Kontaktstelle inkl. Vertragserstellung.
    • VOB/A, VOL/A, VOF, SektVO: Wir beraten Sie zu einzelnen Fragestellungen, z. B. 
      • "Können wir das Angebot des Unternehmens X ausschließen?"
      • "Müssen wir national oder europaweit ausschreiben?"
      • "Sind wir öffentliche Auftraggeber?"
  • Architekten & Ingenieure

    Das können wir für Sie tun:

    • Wir beraten Sie bei Vergabeverfahren.
    • Wir beraten Sie in Fragen der Vertragsgestaltung.
    • Wir beraten Sie im Honorarrecht / HOAI-Fragen, insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahme.
    • Wir beraten Sie in Fragen der Mängelhaftung/Gewährleistung.
    • Wir beraten Sie in Fragen der Erlangung der Baugenehmigung.
    • Wir beraten Sie z. B. zu folgenden Problemstellungen: Wie verhalte ich mich gegenüber dem Bauherrn, gegenüber ausführenden Unternehmen, gegenüber den Fachplanern, gegenüber dem Architekten, gegenüber den Genehmigungsbehörden?
  • Bauherren & Bauträger

    Ich bin Bauherr/Bauträger und baue für andere.

    • Wir beraten Sie in Fragen der Vertragsgestaltung/-änderung, und zwar sowohl mit Ihren Käufern wie auch mit den Bauunternehmen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen des Widerrufsrechts.
    • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Vertragsmodellen (Bauträgervertrag, Generalübernehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Einzelvergabe).
    • Wir beraten Sie zu Fragen des WEG-Rechts.
    • Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahmefähigkeit gegenüber den Bauunternehmen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahmefähigkeit gegenüber Ihren Käufern.

    Ich bin privater Bauherr und baue für mich selbst oder kaufe vom Bauträger.

    • Wir beraten Sie dazu, wie Sie Ihre Baugenehmigung bekommen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen des Widerrufsrechts.
    • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Vertragsmodellen (Bauträgervertrag, Generalübernehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Einzelvergabe).
    • Wir prüfen Ihren Bauträgervertrag – am besten vor dem Vertragsschluß beim Notar!
    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit dem Architekten.
    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit den Bauunternehmen.
    • Wir beraten Sie zum Honorarrecht der Architekten.
    • Wir beraten Sie zur Abnahmefähigkeit.
    • Wir beraten Sie bei (hoffentlich nicht) auftretenden Mängeln.
  • Bauausführende Unternehmen

    Ich bin ausführendes Unternehmen und habe Fragen zu einem konkreten Auftrag:

    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit dem Bauherrn.
    • Wir beraten Sie zu Fragen des Widerrufsrechts.
    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit Ihren Subunternehmern.
    • Wir beraten Sie zur Abnahmefähigkeit Ihres Werks.
    • Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihren Werklohn bekommen.
    • Wir beraten Sie beim Auftreten von Mängeln während der Gewährleistungsphase.

    Ich bin ausführendes Unternehmen und will ganz allgemein und dauerhaft betreut werden:

    • Außergerichtlich agieren wir wie eine Rechtsabteilung. D. h. wir ermitteln den Sachverhalt, erarbeiten für Sie „als Ghostwriter“ Schreiben an die Beteiligten, entwickeln für Sie Standardschreiben, Checklisten, Muster. Wir stehen Ihnen für einzelne Fragestellungen das ganze Jahr über als „back-office“ zur Verfügung. Wir erarbeiten für Sie unternehmensinterne Abläufe zur Risikominimierung.
    • Wir schulen Sie und Ihr Personal (kaufmännische Leitung, Bauleiter, Polier, Sekretariat).
    • Wir treiben Ihre offenen Restforderungen ein. Wir erstellen für Sie Verjährungslisten.
  • Anleger

    Ich habe Geld in einen Fonds oder eine Kapitalanlage angelegt.

    • Wir beraten Sie zum Widerrufsrecht/Kündigungsrecht/Anfechtungsrecht.
    • Wir verhandeln für Sie mit Ihrer Bank.
    • Wir überprüfen die Haftung aller Beteiligten.

    Ich bin Kredit- bzw. Darlehensnehmer.

    • Wir beraten Sie zum Widerrufsrecht/Kündigungsrecht/Anfechtungsrecht.
    • Wir verhandeln für Sie mit Ihrer Bank.
  • Bank o. ä.

    Das können wir für Sie tun:

    • Wir beraten Sie in allen Haftungsfragen zwischen Fonds, Anleger und Treuhand.
    • Wir überprüfen für Sie die Zeichnungsscheine.
    • Wir überprüfen für Sie den Prospekt.
    • Wir beraten in Fragestellungen rund um Ihre Beratungs- bzw. Prospekthaftung.
  • Gesellschaften & Freiberufler

    Ich bin Geschäftsführer/GmbH-Geschäftsführer/Einzelkaufmann/Komplementär/Gesellschafter/Vorstand oder Aufsichtsrat (bei allen Unternehmen, nicht nur Bauunternehmen).

    • Wir beraten Sie in allen Fragen Ihres Haftungsrisikos.
    • Wir erarbeiten auf Wunsch Compliance-Regelungen zur Minimierung des Risikos.
    • Wir erarbeiten Geschäftsführer-Einstellungsverträge.
    • Wir erarbeiten Gesellschaftsverträge.
    • Wir bereiten Gesellschafterversammlungen vor und begleiten dies.
    • Wir beraten Sie bei Unternehmensübergaben/Praxisübernahmen.

    Ich bin Freiberufler (Arzt, Zahnarzt, Steuerberater).

    • Wir beraten Sie bei Unternehmensübergaben/Praxisübernahmen.
  • Jäger & Waffenträger

    Als seit über 20 Jahren aktive Jägerin verfügt Frau Dr. Schrems-Scherbarth über einen reichen Erfahrungsschatz zu rechtlichen Fragestellungen im Jagd- und Waffenrecht. Durch die Beratung eines der größten Waldbesitzer Deutschlands und Bewachungsunternehmen ist ihr nahezu keine Frage des Jagd- und Waffenwesens fremd:

    • Wie ist zu verfahren, wenn eine Waffe verloren ging?
    • Welche Rechte hat man als Eigentümer und Jagdgenosse?
    • Wie erlange ich meine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetztes wieder?
    • Welche Folgen hat meine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung?
    • Welche oraussetzungen benötige ich als Bewachungsunternehmen zum Erwerb eines Waffenscheines?
    • Wie gehe ich gegen den Entzug des Jagdscheines vor?
    • Welche Hygieneregeln muss ich als Jäger beachten?
    • Ab welcher Grundstücksgröße kann ich eine Eigenjagd betreiben?