Glossar

Die Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge nehmen die Vergabekammern des Bundes für die dem Bund zuzurechnenden Aufträge, die Vergabekammern der Länder für die diesen zuzurechnenden Aufträge wahr. In Bayern sind zwei Vergabekammern eingerichtet, die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben sowie die Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und die Oberpfalz.
Gegen die Entscheidungen der Vergabekammer Südbayern sowie der Vergabekammer Nordbayern steht die sofortige Beschwerde in einer Notfrist von 2 Wochen offen. Für diese ist in Bayern das Oberlandesgericht München - Vergabesenat zuständig.