Glossar

Widerrufsrecht für Immobliendarlehen

Widerrufsrecht für Immobiliendarlehen wird beendet

Kunden, welche zwischen September 2002 und Juni 2010 einen Kredit zur Finanzierung einer Immobilie geschlossen haben und gar nicht oder unzureichend über das ihnen zustehende Widerrufsrecht belehrt wurden, stand nach gefestigter BGH Rechtsprechung ein sogenanntes "ewiges" Widerrufsrecht zu. Seit 2009 war dies den Kreditinstituten bekannt. Jedoch haben nur die wenigsten Banken in den letzten 7 Jahren eine Nachbelehrung vorgenommen, um die Gefahr eines ewigen Widerrufsrechts zu bannen. Viele Kunden nutzten diese Situation nun in der Niedrigzinsphase aus und widerriefen ihre Darlehen, um neue Darlehen mit niedrigem Zins abzuschließen. Das Widerrufs­recht für Darlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, welche zwischen September 2002 und Juni 2010 geschlossen wurden, erlischt nun aufgrund des "Gesetz für Rechtssicherheit" endgültig am Mitt­woch, 22. Juni 2016, um 0.00 Uhr. Darlehensnehmer sollten deshalb nun schnell handeln und ihre Darlehensverträge überprüfen lassen!