Verwaltungsrecht

In nahezu sämtlichen Lebensbereichen finden sich staatliche Regelungen, mit denen jeder Bürger in seinem Alltag konfrontiert wird. Der Staat tritt dem Bürger dabei hohentlich gegenüber. Dies betrifft bereits Leistungen wie Kindergeld oder BaföG, Prüfungsordnungen für Studenten ebenso wie die Baugenehmigung bei der Planung der eigenen vier Wände, die Gaststättenerlaubnis für den Betrieb eines Gaststättengewerbes oder auch Regelungen zur Anmeldung oder Beschränkung von Versammlungen.

Zusammengefasst handelt es sich dabei um das sog. "Verwaltungsrecht", das sich insbesondere mit dem Verhältnis von Bürger und Staat befasst und sich in zwei große Teile gliedert: das allgemeine und das besondere Verwaltungsrecht.

Im allgemeinen Verwaltungsrecht finden sich Regelungen über das Verwaltungsverfahren, den Erlass von sog. Verwaltungsakten, sowie zur Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Das besondere Verwaltungsrecht ist ein Sammelbegriff für eine Vielzahl von Rechtsgebieten des materiellen Verwaltungsrechts. Dazu gehören insbesondere:

- das (öffentliche) Baurecht,

- das Immissionsschutzrecht,

- das Kommunalrecht,

- das Wasserrecht,

- das Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gewerbeordnung, Handwerksordnung, Gaststättenrecht usw.),

- das Polizei- und Sicherheitsrecht,

- das Kommunalabgabenrecht (Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge),

- das Bebauungsplanverfahren und Planfeststellungsverfahren,

- das Umwelt- und Naturschutzrecht,

- das Prüfungsrecht,

um nur einige Beispiele zu nennen.