Wir beraten Sie im Honorarrecht / HOAI-Fragen, insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen.
Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahme. Die Abnahme ist seit der HOAI 2013 Fälligkeitsvoraussetzung für das Architektenhonorar.
Wir beraten Sie in Fragen der Mängelhaftung/Gewährleistung.
Wir beraten Sie in Fragen der Erlangung der Baugenehmigung.
Wir beraten Sie z. B. zu folgenden Problemstellungen: Wie verhalte ich mich gegenüber dem Bauherrn, gegenüber ausführenden Unternehmen, gegenüber den Fachplanern, gegenüber dem Architekten oder dem Ingenieur, gegenüber den Genehmigungsbehörden?