„Wirtschaftsrecht“ ist ein schillernder Begriff.
Beinhaltet sind
Man bezeichnet damit als Sammelbegriff zusammengefasst alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Beziehungen der wirtschaftlich Handelnden im Verhältnis zueinander und im Verhältnis zum Staat und zur Allgemeinheit.
Beispielsweise folgende Fragestellungen sind umfasst:
Ein Teil des Wirtschaftsrechts ist auch das Bank- und Kapitalmarktrecht, welches beispielsweise regelt, unter welchen Umständen jemand als „Bank“ auf dem Markt auftreten darf und wie Geld am Kapitalmarkt beschafft werden kann oder welche Regeln bei der Kreditvergabe, Bürgschaft oder Garantie (Aval) zu beachten sind. Ebenso wird dort geregelt, wie die Bank mit ihren Kunden umgehen darf und welche Rechte Bankkunden (Widerrufsrecht bei Bankkrediten, Rückforderung von Bearbeitungsentgelten, Kündigung) zustehen.