Wirtschaftsrecht

„Wirtschaftsrecht“ ist ein schillernder Begriff.

Beinhaltet sind

  • Vertragsrecht,
  • Compliance,
  • Gesellschaftsrecht,
  • Immobilienrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • und vieles mehr.

Man bezeichnet damit als Sammelbegriff zusammengefasst alle privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Beziehungen der wirtschaftlich Handelnden im Verhältnis zueinander und im Verhältnis zum Staat und zur Allgemeinheit.

Beispielsweise folgende Fragestellungen sind umfasst:

  • Wie können die Wirtschaftsteilnehmer miteinander Verträge schließen?
  • Welche Gesellschaftsformen sind dabei möglich und sinnvoll (Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft usw.)?
  • Wann macht sich ein Geschäftsführer einer Insolvenzverschleppung strafbar; was ist (noch) erlaubt, was ist (schon) verboten?
  • Welche Haftung droht dem Aufsichtsrat oder Vorstand der Aktiengesellschaft?

Ein Teil des Wirtschaftsrechts ist auch das Bank- und Kapitalmarktrecht, welches beispielsweise regelt, unter welchen Umständen jemand als „Bank“ auf dem Markt auftreten darf und wie Geld am Kapitalmarkt beschafft werden kann oder welche Regeln bei der Kreditvergabe, Bürgschaft oder Garantie (Aval) zu beachten sind. Ebenso wird dort geregelt, wie die Bank mit ihren Kunden umgehen darf und welche Rechte Bankkunden (Widerrufsrecht bei Bankkrediten, Rückforderung von Bearbeitungsentgelten, Kündigung) zustehen.