Nur eine genaue Sachverhaltsanalyse und die gemeinsame Ermittlung Ihres Ziels ermöglicht es Ihnen, zu entscheiden, ob und inwieweit ein Vorgehen taktisch und/oder ökonomisch sinnvoll ist. 

In einer ersten Beratung können wir Ihnen in der Regel schon sagen, ob und in welche Richtung ein weiteres Tätigwerden sinnvoll und notwendig ist. In unseren Fachgebieten sind die Sachverhalte jedoch meist komplex, es sind mehrere Beteiligte (Bauherr, Architekt, Baufirmen, Sachverständige) mit zu berücksichtigen, oft umfangreiche Verträge durchzusehen, weitere Informationen (Bebauungspläne, Katasterauszüge) einzuholen etc. Wir nehmen uns gerne für eine ausführliche Beratung Zeit – diese wird jedoch häufig deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, als eine "übliche" Erstberatung.

Wir bitten um Verständnis, dass wir daher aus betriebswirtschaftlichen Gründen unsere ersten Beratungen nur gegen Abschluss einer Vergütungsvereinbarung erbringen können, wobei wir unabhängig von der Dauer hierfür mindestens 290,00 € netto = 345,10 € brutto berechnen, im Übrigen nach Stundenvereinbarung (Abrechnung im 5-Minutentakt) tätig werden.

Um die Kosten für Sie aber überschaubar zu halten, bieten wir Ihnen aber gerne im Vorfeld eine faire und transparente Vergütungsvereinbarung mit Höchstbeträgen für die erste Beratung an.

Im Übrigen entscheiden wir nach dem ersten Beratungsgespräch gemeinsam mit Ihnen, zu welchen Konditionen wir weiter tätig werden können und welche Kostenrisiken für Sie entstehen können.

Auch hier gilt jedoch, dass wir bei den langwierigen und komplexen Sachverhalten regelmäßig nur auf Basis einer vom RVG abweichenden Vergütungsvereinbarung tätig werden können. Wir sind aber überzeugt, in jedem Einzelfall eine faire Preisgestaltung zu finden.

Die Kenntnis unserer Kosten wie auch des Gesamtkostenrisikos sind im Falle einer angestrebten gerichtlichen Auseinandersetzung oft mitentscheidend für die Frage des Prozessrisikos und der ökonomischen Sinnhaftigkeit der prozessualen Auseinandersetzung.