Dr. Margarete Spiecker, FA für Verwaltungsrecht und FA für Bau- und Architektenrecht, verstärkt unsere Kanzlei

Wir freuen uns sehr, dass wir seit 01.02.2026 durch die erfahrene Kollegen Dr. Margarete Spiecker, Fachanwältin für Verwaltungsrecht und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, verstärkt werden.

 

Frau Dr. Margarete Spiecker berät und vertritt Bauherren, Kommunen, Stadtwerke, Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche, Betreiber von Anlagen der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung sowie Grundstückseigentümer mit langjähriger Erfahrung im Bereich Energierecht, Recht der erneuerbaren Energien, Netzausbau, öffentliches und privates Bau- und Planungsrecht, städtebauliche Verträge, Projektentwicklungen, Immobilientransaktionen, Immissionsschutzrecht und Umweltrecht.

Dr. Margarete Spiecker veröffentlicht in verschiedenen Fachzeitschriften. Sie leitet seit Jahren Fachseminare und Inhouse-Seminare in ihren Fachgebieten, auch im Rahmen von Fachanwaltsfortbildungen, und war wiederholt Lehrbeauftragte der Hochschule Regensburg.

Werdegang

  • Februar 2026 Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Schrems & Partner Part mbB
  • Oktober 2019 Rechtsanwältin in der Kanzlei Karl & Xander Rechtsanwälte Part mbB
  • seit 2013 Rechtsanwältin in der Kanzlei KLX
  • 2006 Ernennung zur Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
  • 2006 Ernennung zur Fachanwältin für Verwaltungsrecht
  • ab 2005 Rechtsanwältin in mittelständischen Kanzleien
  • 2003 Mediationsausbildung - AnwaltMediatorin (DAA)
  • 2001 Zulassung als Rechtsanwältin und Tätigkeit in einer Großkanzlei
  • 1999 Promotion zum „Dr. jur.“ (summa cum laude)
  • ab 1998 Rechtsreferendarin bei dem Oberlandesgericht Nürnberg
  • ab 1994 bis 1998 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Regensburg, Lehrstuhl von Prof. Dr. Reinhard Hendler

Schwerpunkte

  • öffentliches und privates Baurecht und Planungsrecht
  • Umweltrecht
  • Energierecht
  • Verwaltungsrecht

Mitgliedschaften

Dr. Margarete Spiecker ist unter anderem Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verwaltungsrecht und Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie in der Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL), Landesgruppe Bayern

Seminare und Vorträge

  • 24.4.2026: „Baurechtsschaffung für den Wohnungsneubau durch Zustimmung oder Bebauungsplan?“, online-Seminar, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
  • 20.3.2026: „Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, online-Seminar, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
  • 16.01.2026: „Baurechtsschaffung für den Wohnungsneubau durch Zustimmung oder Bebauungsplan?“, online-Seminar, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
  • 14.11.2025: „Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, online-Seminar, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
  • 06.06.2025: „Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, online-Seminar, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
  • 20.03.2025: „Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, online-Seminar, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
  • 06.06.2024: „Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan“, online-Seminar, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V.
  • 05.07.2022: „Gemeindliche Vorkaufsrechte in der anwaltlichen Praxis“, Gastvortrag an der Universität Regensburg im Rahmen der Vorlesung „Bau- und Planungsrecht“ von Prof. Dr. Gerrit Manssen, Veranstalter: Universität Regensburg, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 12.03.2021 „Das sogenannte Insektenschutzgesetz und der Schutz von Insektenlebensräumen“, Vortrag von Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL), Landesgruppe Bayern.
  • 13.08.2020: Ganztägige Vorlesung „Öffentliches Baurecht“ in München, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: IRE|BS Immobilienakademie GmbH.
  • 10.10.2019 „Update privates Baurecht 2019“ in München,  Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Bau- und Architektenrecht, Veranstalter: Rechtsanwaltskammer München, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 09.10.2019 „Update öffentliches Baurecht 2019“ in München, Fortbildungsveranstaltung für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Veranstalter: Rechtsanwaltskammer München, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 02.07.2019: „Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten – Ausgewählte Praxisfragen und Rechtsprechung“, Gastvortrag an der Universität Regensburg im Rahmen der Vorlesung „Bau- und Planungsrecht“ von Prof. Dr. Gerrit Manssen, Veranstalter: Universität Regensburg, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 15.11.2018: „Update Bauvertragsnovelle“, Fortbildungsseminar für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht in Bamberg, Veranstalter: Rechtsanwaltskammer Bamberg, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 26.10.2018 und 02.11.2018: „Update Bauvertragsnovelle“, Fortbildungsseminar für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht in München, Veranstalter: Rechtsanwaltskammer München, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 21.09.2018: „Update Bauvertragsnovelle“, Fortbildungsseminar für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht in Nürnberg, Veranstalter: Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 19.06.2018: „Planspiel Flüchtlingsunterkunft – Wettlauf mit der Zeit aus anwaltlicher Sicht“, Gastvortrag im Rahmen der Vorlesung „Bau- und Planungsrecht“ von Prof. Dr. Gerrit Manssen in Regensburg, Dozentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker.
  • 22.09.2017: „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“, Forbildungsveranstaltung für Fachanwälte Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Nürnberg.
  • 11.07.2017: „Energieleitungsausbau am Beispiel des SuedLink“, Gastvortrag an der Universität Regensburg im Rahmen der Vorlesung „Planungsrecht“ von Prof. Dr. Gerrit Manssen.
  • 09.06.2016: „Der neue Erdkabelvorrang beim Ausbau der Gleichstromübertragungsleitungen“, Vortrag von Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker an der Justus-Liebig-Universität Gießen im Rahmen des umweltrechtlichen Praktikerseminar am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtstheorie von Prof. Dr. Franz Reimer. Weitere Informationen unter www.uni-giessen.de/fbz/fb01/professuren/reimer.
  • 09.05.2016: „Vergaberechtnovelle 2016 – die wichtigsten Änderungen für Versorgungsbetriebe“, Tagesseminar in München von Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH. Programm und weitere Informationen unter www.vbew-gmbh.de.
  • 27.01.2016: „Vergaberecht und Vergabepraxis – elektronische Vergabe und Vergaberechtsnovelle 2016“, Tagesseminar in Regensburg, Referenten: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker; Thomas Brandl, REWAG AG; Dipl.-Ing. Hartmut Schwadtke, Futura Solutions; Dipl.- Betriebsw. (FH) Klaus Kutka und Detlef Lorenz, N-ERGIE AG, Nürnberg. Veranstalter: Otti e.V.
  • 30.05.2015: „Windenergie: 10 H – ein Widerspruch?“, öffentlicher Vortrag von Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker in Regensburg. Veranstalter: Energieagentur Regensburg (www.energieagentur-regensburg.de).
  • 09.03.2015: „Bürgerbeteiligung bei überörtlichen Planungen am Beispiel des Netzausbaus der Übertragungsnetze“, Vortrag von Dr. Margarete Spiecker in Frankfurt, Universität Frankfurt. Weiterer Referent Rechtsanwalt Bernhard Schmitz, Rechtsanwälte Schmitz aus Frankfurt. Veranstalter: Frankfurter Forum Öffentliches Recht (www.schmitz-rechtsanwaelte.de).
  • 20.01.2015: „Grundlagen der VOB/B: Vertragsgestaltung und Bauabwicklung“, ganztägiges Fachseminar in München. Referentin: Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft-VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH. Programm und weitere Informationen unter www.vbew-gmbh.de.
  • 17.11.2014: „Verträge bei Energiegewinnungsanlagen – Anlagenerrichtung, Betrieb und Contracting“, ganztägiges Fachseminar in Nürnberg. Referentin: Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH. Programm und weitere Informationen unter www.vbew-gmbh.de.
  • 30.09.2014: „800 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen in Bayern – die Position der Gemeinden“, Vortrag zum Ausbau der Übertragungsnetze zu den Themen Erforderlichkeit der Vorhaben, Bundesfachplanung – Ablauf und Einwendungsmöglichkeiten, Erdverkabelung in Nürnberg. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Bayerischer Gemeindetag Kommunal GmbH (www.baygt-kommunal-gmbh.de).
  • 24.06.2014: „Vergabe- und Ausschreibungspraxis in Versorgungsunternehmen“, ganztägiges Fachseminar in München. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH (www.vbew-gmbh.de).
  • 09.05.2014: „VOB/B 2012: Vertragsgestaltung und Bauabwicklung bei Energie- und Leitungsprojekten“. Ganztätiges Fachseminar in Frankfurt am Main. Referentin: Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Döbler-PR – Agentur für Politik, Energie und Kommunikation (www.doebler-pr.de).
  • 08.05.2014: „Rechtliche und planerische Aspekte des Ausbaus von Energie-Leitungstrassen der Übertragungsnetze“ und „Übertragungsnetze aus kommunaler Sicht“, Zwei Vorträge bei der Fachtagung „Forum ländlicher Raum“ in Berlin am 07.05. bis 09.05.2015. Veranstalter: Institut für Städbau Berlin (www.staedtebau-berlin.de).
  • 25.03.2014: „800 Kilometer neue Höchstspannungsleitungen in Bayern – die Position der Gemeinden“, Fachseminar in Nürnberg. Referenten: Stefan Graf, Bayerischer Gemeindetag; Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker; Vertreter der Übertragungsnetzbetreiber Tennet TSO und Amprion, Herr Thomas Kurz, BayLfU. Veranstalter: Bayerischer Gemeindetag Kommunal GmbH (www.baygt-kommunal-gmbh.de).
  • 17.02.2014: „Ausbau der Stromübertragungsnetze und kommunale Bauleitplanung“, Vortrag in Stuttgart bei dem gleichnamigen ganztägigen Fachseminar. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: Institut für Städtebau und Wohnungswesen. Kontakt und weitere Informationen unter  www.staedtebau-berlin.de, E-Mail: info@staedtebau-berlin.de.
  • 14.01.2014: „Grundlagen der VOB/B: Vertragsgestaltung und Bauabwicklung“, ganztägiges Fachseminar in München. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH. Programm und nähere Informationen unter www.vbew-gmbh.de.
  • 28.11.2013: „Ausbau der Übertragungsstromnetze und Bundesbedarfsplangesetz 2013“, Vortrag im Rahmen der Fachtagung Städtebau und Recht in München, Veranstalter: Institut für Städtebau und Wohnungswesen (www.isw.de), München. Referentin: Dr. Margarete Spiecker.
  • 23.10.2013: „Ausbau der Stromübertragungsnetze in Bayern“. Im Rahmen der Messe „Kommunale“  in Nürnberg, Messegelände stehe ich am 23.10.2013 nachmittags ab 13.30 Uhr beim Ausstellerstand des Hüthig Jehle Rehms Verlags (Halle 12.0, Stand 414) für einen Austausch zum Netzausbau der Übertragungsnetze in Bayern zur Verfügung. Weitere Informationen zur Messe unter www.kommunale.de.
  • 14.10.2013: „VOB/B 2012 bei der Errichtung von Energieerzeugungsanlagen: Vertragsgestaltung und Bauabwicklung“, ganztägiges Fachseminar in München. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: Doebler-PR Agentur für Kommunikation und Politik. Programm und nähere Informationen unter www.doebler-pr.de.
  • 09.07.2013: „VOB/B 2012 – Gestaltung und Umsetzung von Bauverträgen“, ganztägiges Fachseminar in München. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH. Programm und nähere Informationen unter www.vbew-gmbh.de.
  • 14.06.2013: „Rechtssicherheit bei Windenergieprojekten – Netzanschluss, Grundstückssicherung, Genehmigung und Vertragsgestaltung“, ganztägiges Fachseminar in Hamburg. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: Doebler PR Agentur für Kommunikation und Politik. www.doebler-pr.de.
  • 12.06.2013: „Verträge bei Energiegewinnungsanlagen“, ganztägiges Fachseminar in München. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH. www.vbew-gmbh.de.
  • 12.04.2013: „Rechtssicherheit bei Windkraftprojekten – Netzanschluss, Grundstückssicherung, Genehmigung und Vertragsgestaltung“, ganztägiges Fachseminar in Dresden. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Doebler PR Agentur für Kommunikation und Politik (www.doebler-pr.de).
  • 01.02.2013: „Rechtssicherheit bei Windkraftprojekten: Netzanschluss, Grundstückssicherung, Genehmigung, Vertragsgestaltung“, ganztägiges Fachseminar in Stuttgart. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Doebler PR Agentur für Kommunikation und Politik (www.doebler-pr.de).
  • 15.01.2013: „Rechtssichere Errichtung von Photovoltaikanlagen“ in München, ganztätiges Fachseminar. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleitungsgesellschaft mbH (www.vbew-gmbh.de).
  • 14.01.2013: „Grundlagen der VOB/B: Vertragsgestaltung und Bauabwicklung“, ganztägiges Fachseminar in München. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH. Programm und nähere Informationen unter www.vbew-gmbh.de.
  • 23.11.2012: „Genehmigung, Vertragsgestaltung und Grundstückssicherung bei Windkraftprojekten“ in Düsseldorf, ganztägiges Fachseminar. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Doebler PR Agentur für Kommunikation und Politik (www.doebler-pr.de).
  • 12.10.2012: „Genehmigung, Vertragsgestaltung und Technik von Windkraftanlagen“ in Stuttgart, ganztätiges Fachseminar. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker und Sachverständiger Dipl.-Ing. Stephan Glocker. Veranstalter: Doebler PR Agentur für Kommunikation und Politik (www.doebler-pr.de/veranstaltungen).
  • 24.09.2012: „Planung von Windkraftanlagen“ in Nürnberg, ganztägiges Fachseminar. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter: Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft – VBEW Dienstleistungsgesellschaft mbH (www.vbew-gmbh.de).
  • 14.09.2012: „Vertragsgestaltung und Genehmigungsverfahren bei Windkraftprojekten“ in Hamburg, ganztägiges Fachseminar. Referentin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker. Veranstalter Doebler PR Agentur für Kommunikation und Politik. Programm und weitere Informationen (www.doebler-pr.de).
  • 07.09.2012: „Rechtssicherheit bei Photovoltaikprojekten“; Ganztätiges Fachseminar in Frankfurt; Veranstalter: Agentur für Kommunikation und Politik Dobeler Publik Relations (www.doebler-pr.de); Referentin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • 20.04.2012: „Vertragsgestaltung und Genehmigungsverfahren bei Windkraftprojekten“; Ganztägiges Fachseminar in München; Veranstalter: Agentur für Kommunikation und Politik Döbler | Public Relations; Referenten: RAin Dr. Margarete Spiecker und RA Daniel Paluka.
  • 30.03.2012: „Vertragsgestaltung und Genehmigungsverfahren bei Windkraftprojekten“; Ganztägiges Fachseminar in Hamburg; Veranstalter: Agentur für Kommunikation und Politik Döbler | Public Relations; Referentin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • 13.02.2012: „Planung und Genehmigung bei Windkraftprojekten“; Ganztägiges Inhouse-Seminar in Kempten; Veranstalter: eza! energie- und umweltzentrum allgäu; Referentin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • 25.11.2011: „Vertragsgestaltung bei Windkraftprojekten“; Ganztägiges Fachseminar der Agentur für Kommunikation und Politik Döbler | Public Relations; Referentin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • 14.03.2011: „Rechtssicherheit für Photovoltaikanlagen“, Fachseminar der Agentur für Kommunikation und Politik Döbler | Public Relations, Referenten: RAin Dr. M. Spiecker und RA M. Schulte-Middelich.
  • 11.07.2007: „Standortsicherung und Standortentwicklung für Industrie und Gewerbe unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten BauGB-Novelle“, Vortrag bei der IHK Schwaben in Augsburg am 11.07.2007, Referentin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • 28./29.10.2006: „Vertragsgestaltung beim Bau – worauf sollte der Bauherr achten“, Vortrag im Rahmen der Regensburger Bauhandwerkertage der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz am 28./29.10.2006, Referentin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • 2006; Lehrauftrag: „Recht für Bauingenieure“ im Wintersemester 2006 an der Fachhochschule Regensburg.
  • 2004; Lehrauftrag: „Verhandlungstechnik im beruflichen Alltag“ im Sommersemester 2004 an der Fachhochschule Regensburg.
  • 01.04.2005: „Umweltrechtliche Rahmenbedingungen und Altlasten auf Schießständen“, Vortrag beim Landesjagdverband Bayern e.V. am 01.04.2005, Referentin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • 13.02.2004: „Mobilfunk und Kommunen – Aktuelle Rechtsentwicklung und Rechtsprechung“, Vortrag beim TÜV Süddeutschland am 13.02.2004 in München, Referentin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • 29.01.2004: „Getting to yes – negotiation an agreement without giving in“, Vortrag beim Amt für Wirtschaftsförderung Regensburg am 29.01.2004, Referentin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • 13.11.2003: „Altstandorte – Finanzielle Hypotheken aus Kontaminationen“, Vortrag im Rahmen eines Seminars der LGA Nürnberg zum Thema Flächenressourcenmanagement und Gebäuderückbau am 13.11.2003, Referentin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • 27.03.2001: „Eigentumsbelange bei der raumordnerischen Standortzuweisung und beim raumordnerischen Standortausschluss von Vorhaben“, Vortrag im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen am 27.03.2001, Referentin: RAin Dr. M. Spiecker.

 

Veröffentlichungen

  • „Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung erleichtert die planerische Bewältigung von Lärmschutzkonflikten für Gemeinden“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 2026 (erscheint demnächst).
  • „Aktuelle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Erdkabelabschnitten bei Höchstspannungs-Drehstrom-Projekten“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 2025, S. 352-354.
  • „Wohnungsbauturbo noch im Jahr 2025?“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 2025.
  • „Die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines sogenannten „Etikettenschwindels“ – aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 2024, S. 355 – 357.
  • „Bundesverwaltungsgericht: Umweltvereinigung kann gegen die Zulassung einer Abweichung von den Zielen eines Regionalplans klagen“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 2024, S. 195 – 196.
  • „Bundesverwaltungsgericht: Beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b BauGB unionsrechtswidrig“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 2023, S. 512 – 514.
  • „Planen und Bauen wird beschleunigt: Das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG) kommt vor allem Großprojekten zugute“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 6/2023, S. 294 f.
  • „Das Baulandmobilisierungsgesetz 2021 – erweitert die Vorkaufsrechte für Gemeinden und verlängert die Ausübungsfrist“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 10/2021, S. 485 f.
  • „Rechtsprechung zu Bebauungsplänen der Innenentwicklung“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister 1/2021, S. 36 – 38.
  • „Aktuelle Rechtsprechung zu Einzelhandelsprojekten setzt Maßstäbe für Bauleitplanung und Genehmigung“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister 04/2020, S. 187 – 189.
  • „Lärmemissionskontingente in Gewerbegebieten“, Autorin: Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister 9/2018, S. 381 – 384.
  • „Auf-Dach-Photovoltaikanlage auf einer Tennishalle – Mängelansprüche verjähren erst in 5 Jahren“, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 07+08/2016, S. 250.
  • „Die Vergaberechtsnovelle 2016 ist gelungen“, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker, in: Schweitzer Fachinformationen, 2016, S. 3.
  • „Stromtrassen – Der neue Erdkabelvorrang für Gleichstromprojekte“, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 4/2016, S. 148 – 149.
  • „Sondergebiete Windenergie im Bebauungsplan – Wie können Gemeinden trotz der 10-H-Regelung Windenergieprojekte jetzt umsetzen?“, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker, in: Der Bayerische Bürgermeister, 10/2015, S. 367 – 371.
  • „Neues zum Ausbau der Übertragungsnetze“, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker, in: Schweitzer Fachinformationen, 01/2014, S. 3.
  • „Elf Tipps für den Modulkauf“, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker, photovoltaik 06/2013, S. 150 – 154.
  • „Erschließungsvertrag mit Kostenabrede ohne öffentliche Ausschreibung: Aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Folgen von Vergaberechtsverstößen und zu Fremdanliegern“, in: Der Bayerische Bürgermeister, 6/2013, Autorin RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • „Ausbau der Höchstspannungsleitungen: die Spannung steigt“, Der Bayerische Bürgermeister, 4/2013, S. 120, 140-146, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • „Solar-Garantie: Vorsicht vor falschen Versprechen!“, Mitautorin: RAin Dr. Margarete Spiecker, topagrar, 1/2013.
  • „Urteil des Bundesgerichtshofs klärt endlich Netzanschluss von Windkraftanlagen“, in: Der Bayerische Bürgermeister, 2/2013, S. 60 – 61, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • „Neue kommunale Förderrichtlinie für Klimaschutzprojekte seit 1.1.2013 in Kraft“, in: Der Bayerische Bürgermeister, 1/2013, S. 34, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • „Garantie und Gewährleistung bei Photovoltaikanlagen – vier aktuelle Urteile beschäftigen die Branche“, in: Der Bayerische Bürgermeister, 9/2012, S. 311-314, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • „Zum Netzanschluss im Wege der einstweiligen Verfügung“, Urteilsanmerkung zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.07.2012 (Az. VI-2 U (Kart) 6/12, in: REE 03-2012, S. 156 – 157, Autorin: RAin Dr. Margarete Spiecker.
  • „Innenentwicklung nach dem BauGB 2007 – neue Impulse und Instrumente“ in: Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit der Architektenkammer Baden-Württemberg, 2007, Autorin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • Kommentierung des Art. 5 a BayKAG (Erschließungsbeitragsrecht, Städtebauliche Verträge) in: Thimet, Kommunalabgaben in Bayern; Autorin: RAin Dr. M. Spiecker.
  • „Die rechtliche Zulässigkeit regionalplanerischer Mengenziele zur Begrenzung des Siedlungs- und Verkehrsflächenwachstums“, ZUR 2002, 150; Mitautorin: RAin Dr. M. Spiecker
  • „Eigentumsbelange bei der raumordnerischen Standortzuweisung und beim raumordnerischen Standortausschluss von Vorhaben“ in: Akademie für Raumforschung und Landesplanung, Raumordnungspläne unter neuen Anforderungen von Umweltschutz und Eigentumsgarantie, Autorin: RAin Dr. M. Spiecker
  • „Die raumordnerische Steuerung von Kiesabgrabungen durch Eignungsgebiete“, BayVBl. 2001, 673, Autorin: RAin Dr. M. Spiecker
  • „Raumordnung und Private: Die Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung bei Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben – Zugleich ein Beitrag zur raumordnerischen Steuerung von Kiesabgrabungen.“, Dissertation, 1999, Autorin: RAin Dr. M. Spiecker

Wir machen nicht alles. Wir machen nur das, worin wir gut sind.

Wir sind regional verwurzelt, mit moderner Infrastuktur ausgestattet und können daher unsere Mandanten zügig und kompetent beraten und betreuen.

Wir machen nur das, worin wir gut sind. Die anderen Fachgebiete überlassen wir denen, die darauf spezialisiert sind.
Unser Ziel ist in erster Linie, langwierige (und gerade in Bauprozessen aufgrund der Gutachten) meist ziemlich teure Gerichtsverfahren zu vermeiden. Deshalb empfehlen wir unseren Mandanten, bereits in einem sehr frühen Stadium, sinnvollerweise bereits vor dem Vertragsschluss, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen: ein gut verhandelter Vertrag ist eine der wirksamsten Möglichkeiten, Streit zu vermeiden.

Bei uns kann es Ihnen auch passieren, dass wir Ihnen von einer Weiterverfolgung Ihrer Ansprüche abraten - nämlich dann, wenn die Verfolgung zwar rechtlich möglich wäre, aber wirtschaftlich sinnlos ist. Aufgrund unserer Spezialisierung und Erfahrung können wir das Risiko gut einschätzen.

Neben der klassischen anwaltlichen Vertretung (vorprozessual und prozessual) und der begleitenden Beratung im Hintergrund können wir Ihnen auch die Dienstleistungen einer ausgelagerten Rechtsabteilung („externe Rechtsabteilung“ oder „back office“) bieten:

  • Außergerichtliche Beratung, insbesondere Beratung im Zusammenhang mit dem Kauf von Grundstücken, dem Abschluss von Bau- und Planungsverträgen
  • Baubegleitende Beratung, von der Prüfung des Vertragsbedarfs über Prüfung der Vergabepflichtigkeit, Prüfung von Nachträgen, Prüfung von Rechten und Pflichten während der Vertragsphase
  • Vertragsmanagement und Fristenkontrolle (z. B. Gewährleistungsfristen)
  • „externe Rechtsabteilung“ bzw. „back office“: Betreuung von Firmen/Planungsbüros über einen längeren Zeitraum, unabhängig von einem speziellen Fall
  • Umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von der Ermittlung der Vergabepflicht über die europaweite Bekanntmachung und dem Einnehmen der Funktion der Kontaktstelle bis zur Vertretung im Nachprüfungsverfahren, insbesondere Vergabekammer Bayern

Zu unseren Kondition/Kosten: siehe hier: Kosten

Sie sind...

  • Öffentliche Auftraggeber

    Das können wir für Sie tun:

    • Prüfung der Ausschreibungspflicht "Ist unser Auftrag vergabepflichtig?"
    • VOF-, SektVO- und VOL/A-Verfahren: Wir übernehmen für Sie im Bereich der VOF, SektVO oder VOL/A die komplette europaweite Ausschreibung und Funktion als Kontaktstelle inkl. Vertragserstellung.
    • VOB/A, VOL/A, VOF, SektVO: Wir beraten Sie zu einzelnen Fragestellungen, z. B. 
      • "Können wir das Angebot des Unternehmens X ausschließen?"
      • "Müssen wir national oder europaweit ausschreiben?"
      • "Sind wir öffentliche Auftraggeber?"
  • Architekten & Ingenieure

    Das können wir für Sie tun:

    • Wir beraten Sie bei Vergabeverfahren.
    • Wir beraten Sie in Fragen der Vertragsgestaltung.
    • Wir beraten Sie im Honorarrecht / HOAI-Fragen, insbesondere bei der Durchsetzung Ihrer Honorarforderungen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahme.
    • Wir beraten Sie in Fragen der Mängelhaftung/Gewährleistung.
    • Wir beraten Sie in Fragen der Erlangung der Baugenehmigung.
    • Wir beraten Sie z. B. zu folgenden Problemstellungen: Wie verhalte ich mich gegenüber dem Bauherrn, gegenüber ausführenden Unternehmen, gegenüber den Fachplanern, gegenüber dem Architekten, gegenüber den Genehmigungsbehörden?
  • Bauherren & Bauträger

    Ich bin Bauherr/Bauträger und baue für andere.

    • Wir beraten Sie in Fragen der Vertragsgestaltung/-änderung, und zwar sowohl mit Ihren Käufern wie auch mit den Bauunternehmen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen des Widerrufsrechts.
    • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Vertragsmodellen (Bauträgervertrag, Generalübernehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Einzelvergabe).
    • Wir beraten Sie zu Fragen des WEG-Rechts.
    • Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahmefähigkeit gegenüber den Bauunternehmen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen der Abnahmefähigkeit gegenüber Ihren Käufern.

    Ich bin privater Bauherr und baue für mich selbst oder kaufe vom Bauträger.

    • Wir beraten Sie dazu, wie Sie Ihre Baugenehmigung bekommen.
    • Wir beraten Sie zu Fragen des Widerrufsrechts.
    • Wir beraten Sie zu den verschiedenen Vertragsmodellen (Bauträgervertrag, Generalübernehmervertrag, Generalunternehmervertrag, Einzelvergabe).
    • Wir prüfen Ihren Bauträgervertrag – am besten vor dem Vertragsschluß beim Notar!
    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit dem Architekten.
    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit den Bauunternehmen.
    • Wir beraten Sie zum Honorarrecht der Architekten.
    • Wir beraten Sie zur Abnahmefähigkeit.
    • Wir beraten Sie bei (hoffentlich nicht) auftretenden Mängeln.
  • Bauausführende Unternehmen

    Ich bin ausführendes Unternehmen und habe Fragen zu einem konkreten Auftrag:

    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit dem Bauherrn.
    • Wir beraten Sie zu Fragen des Widerrufsrechts.
    • Wir beraten Sie zur Vertragsgestaltung mit Ihren Subunternehmern.
    • Wir beraten Sie zur Abnahmefähigkeit Ihres Werks.
    • Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihren Werklohn bekommen.
    • Wir beraten Sie beim Auftreten von Mängeln während der Gewährleistungsphase.

    Ich bin ausführendes Unternehmen und will ganz allgemein und dauerhaft betreut werden:

    • Außergerichtlich agieren wir wie eine Rechtsabteilung. D. h. wir ermitteln den Sachverhalt, erarbeiten für Sie „als Ghostwriter“ Schreiben an die Beteiligten, entwickeln für Sie Standardschreiben, Checklisten, Muster. Wir stehen Ihnen für einzelne Fragestellungen das ganze Jahr über als „back-office“ zur Verfügung. Wir erarbeiten für Sie unternehmensinterne Abläufe zur Risikominimierung.
    • Wir schulen Sie und Ihr Personal (kaufmännische Leitung, Bauleiter, Polier, Sekretariat).
    • Wir treiben Ihre offenen Restforderungen ein. Wir erstellen für Sie Verjährungslisten.
  • Anleger

    Ich habe Geld in einen Fonds oder eine Kapitalanlage angelegt.

    • Wir beraten Sie zum Widerrufsrecht/Kündigungsrecht/Anfechtungsrecht.
    • Wir verhandeln für Sie mit Ihrer Bank.
    • Wir überprüfen die Haftung aller Beteiligten.

    Ich bin Kredit- bzw. Darlehensnehmer.

    • Wir beraten Sie zum Widerrufsrecht/Kündigungsrecht/Anfechtungsrecht.
    • Wir verhandeln für Sie mit Ihrer Bank.
  • Bank o. ä.

    Das können wir für Sie tun:

    • Wir beraten Sie in allen Haftungsfragen zwischen Fonds, Anleger und Treuhand.
    • Wir überprüfen für Sie die Zeichnungsscheine.
    • Wir überprüfen für Sie den Prospekt.
    • Wir beraten in Fragestellungen rund um Ihre Beratungs- bzw. Prospekthaftung.
  • Gesellschaften & Freiberufler

    Ich bin Geschäftsführer/GmbH-Geschäftsführer/Einzelkaufmann/Komplementär/Gesellschafter/Vorstand oder Aufsichtsrat (bei allen Unternehmen, nicht nur Bauunternehmen).

    • Wir beraten Sie in allen Fragen Ihres Haftungsrisikos.
    • Wir erarbeiten auf Wunsch Compliance-Regelungen zur Minimierung des Risikos.
    • Wir erarbeiten Geschäftsführer-Einstellungsverträge.
    • Wir erarbeiten Gesellschaftsverträge.
    • Wir bereiten Gesellschafterversammlungen vor und begleiten dies.
    • Wir beraten Sie bei Unternehmensübergaben/Praxisübernahmen.

    Ich bin Freiberufler (Arzt, Zahnarzt, Steuerberater).

    • Wir beraten Sie bei Unternehmensübergaben/Praxisübernahmen.
  • Jäger & Waffenträger

    Als seit über 20 Jahren aktive Jägerin verfügt Frau Dr. Schrems-Scherbarth über einen reichen Erfahrungsschatz zu rechtlichen Fragestellungen im Jagd- und Waffenrecht. Durch die Beratung eines der größten Waldbesitzer Deutschlands und Bewachungsunternehmen ist ihr nahezu keine Frage des Jagd- und Waffenwesens fremd:

    • Wie ist zu verfahren, wenn eine Waffe verloren ging?
    • Welche Rechte hat man als Eigentümer und Jagdgenosse?
    • Wie erlange ich meine Zuverlässigkeit im Sinne des Waffengesetztes wieder?
    • Welche Folgen hat meine Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung?
    • Welche oraussetzungen benötige ich als Bewachungsunternehmen zum Erwerb eines Waffenscheines?
    • Wie gehe ich gegen den Entzug des Jagdscheines vor?
    • Welche Hygieneregeln muss ich als Jäger beachten?
    • Ab welcher Grundstücksgröße kann ich eine Eigenjagd betreiben?