Wirtschaftsrecht - Abmahnung eines Autohauses durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Ein Autohaus ist von der Deutschen Umwelthilfe auf Grundlage der Pkw-Energieverbrauchskenn-zeichnungsverordnung (PkwEnVKV) abgemahnt worden, wegen einer Werbeanzeige. Wir konnten erreichen, dass zunächst der Streitwert deutlich reduziert wurde, anschließend sogar die Klage zurückgenommen wurde.

Abmahnung eines Autohauses durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH)

Ein Autohaus ist von der Deutschen Umwelthilfe auf Grundlage der Pkw-Energieverbrauchskenn-
zeichnungsverordnung (PkwEnVKV) abgemahnt worden, wegen einer Werbeanzeige, welche angeblich die Angaben zum Kraftstoffverbrauch oder den CO2-Emmissionen zu klein darstellte. Nach der PKW-EnVKV ist der Autohändler zu entsprechenden Informationen verpflichtet.

Gerne wird im Falle solcher Massenabmahnungen übersehen, dass im Einzelfall durchaus gute Abwehrchancen spezieller aber auch genereller Art bestehen

Der in die Zukunft gerichtete wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch besteht nur, wenn das gerügte Verhalten im Zeitpunkt der Begehung unlauter war und noch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung kerngleich unlauter ist.

Das Vorgehen gegen die deutsche Umwelthilfe bedarf insofern zum einen einer genauen Analyse der abgemahnten Werbeanzeige, wie auch des Anliegens, welches dahinter steht.

Wir haben entsprechend in diesem Fall vor Gericht vorgetragen, dass die vorliegende Anzeige entgegen der in Textbausteinen zusammengestellten Massenklageschrift nicht gegen die Auflagen der EnVKV verstößt, da es sich zum einen nicht um eine Werbeanzeige eines bestimmten Modells handelte und zum anderen deutlich im Sinne der Vorschrift die Energieangaben dargestellt waren. Im Fall der Werbung für komplette Baureihen und Fabrikmarken besteht die Informationspflicht weiterhin nicht.

Entscheidend bei der Bewertung des Verstoßes ist die Anlage 4 (zu § 5) PKW-EnVKV

Angaben über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen in der Werbung

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1044;

bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Abschnitt IWerbeschriften1. Für das in der Werbeschrift genannte Fahrzeugmodell sind Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch (Werte des Testzyklus innerorts und außerorts sowie kombiniert) und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus zu machen. Wird für mehrere Modelle geworben, sind entweder die in Satz 1 genannten Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle anzuführen oder die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem offiziellen Kraftstoffverbrauch im kombinierten Testzyklus sowie den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen im kombinierten Testzyklus anzugeben.2. Die Angaben müssen auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft3. Wird lediglich für die Fabrikmarke und nicht für ein bestimmtes Modell geworben, so ist eine Angabe der Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Werte nicht erforderlich.4. Werden Fahrzeugmodelle in Katalogen oder auf einem anderen Weg in gedruckter Form zum Kauf oder Leasing angeboten, bei dem Interessenten die Fahrzeuge nicht ausgestellt sehen, so sind die in Abschnitt I Nummer 1 Satz 1 aufgeführten Angaben und zusätzlich die CO2-Effizienzklasse anzugeben. Bei der Angabe der Effizienzklasse ist sowohl das Wort „Effizienzklasse“ als auch der entsprechende Buchstabe der jeweiligen CO2-Effizienzklasse zu nennen. Abschnitt I Nummer 2 gilt entsprechend. Abschnitt I Nummer 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nummer 3 auch eine Angabe der CO2-Effizienzklasse entbehrlich ist.

Desweiteren ist zu berücksichtigen, dass für die DUH und ihre Prozessvertreter eine Klage nur dann interessant ist, wenn ein entsprechender Streitwert  und damit auch ein entsprechend hohe Strafbewehrung im Raume steht und -nicht zu vergessen- Rechtsanwaltsvergütung.

Die Streitwerte werden selbst bei Bagatellverstößen von der DUH stets sehr hoch oder zu hoch angesetzt.

Im vorliegenden Fall konnte die DUH zu einer Klagerücknahme beim LG Regensburg veranlasst werden. Das LG Regensburg hatte den Streitwert auf 1.500,00 € angesetzt.

Autohändlern ist dringend davon abzuraten eine Unterlassungserklärung mit Strafbewehrung ohne anwaltlichen Rat zu unterzeichnen und so der DUH einen Freibrief zu geben. Die deutsche Umwelthilfe hat ihren Umsatz durch „verbraucherschützende“ Maßnahmen enorm gesteigert. Rechtssicher entgehen Sie diesem Geschäftsmodell nur, wenn Sie Ihre Werbeanzeigen kurz von einem Anwalt durchchecken lassen. Insofern sind auch wir gerne als „Ihre Rechtsabteilung“ für Sie da.