Vergaberecht

[Die von uns betreuten Vergabeverfahren finden Sie hier]

Die öffentliche Hand ist einer der größten Auftraggeber im Land mit einer enormen Marktmacht.

Zugleich gibt die öffentliche Hand in der Regel Steuergelder, also das Geld der Allgemeinheit aus.

Das „Vergaberecht“ regelt deshalb, nach welchen „Spielregeln“ Aufträge von der öffentlichen Hand vergeben werden dürfen. Es macht also Vorgaben dazu, ob und wie Aufträge öffentlich bekannt zu machen sind, wie die Vergabeunterlagen (früher: Verdingungsunterlagen) gestaltet werden müssen, was die Verträgeregeln dürfen und wie der Vertragsschluss letztlich zu Stande kommt.

Ziel des Vergaberechts ist es in erster Linie, bei der Auftragsvergabe Wettbewerb zu schaffen und die Auftragsvergabe transparent zu gestalten. Umgekehrt soll also gerade "Vetternwirtschaft" u.ä. verhindert werden.

Im europäischen Binnenmarkt soll darüber hinaus allen Unternehmern aus der EU die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Auftrag zu erhalten.

Das Vergaberecht ist europarechtlich geprägt, die großen Leitlinien werden von der Europäische Union vorgegeben, die einzelnen Länder der EU haben ab einem bestimmten Auftragswert - dem sogenannten Schwellenwert - nur ganz begrenzten Spielraum, diese Vorgaben anzupassen. Die Schwellenwerte betragen derzeit:

  • Schwellenwert für Bauleistungen (VOB/B): 5.225.000,00 EUR netto.
  • Schwellenwert für Dienstleistungen (VgV, bis April 2016 VOL/B): 209.000,00 EUR netto
  • Schwellenwert für Freiberufliche Leistungen (VgV, bis April 2016 VOF): 209.000,00 EUR netto
  • Schwellenwert im Sektorenbereich (SektVO): 418.000,00 EUR, Bauleistungen: 5.225.000,00 EUR.

Unterhalb der vorgenannten Schwellenwerte dagegen sind die öffentlichen Auftraggeber nach nationalem Recht verpflichtet, ab bestimmten Auftragssummen öffentlich auszuschreiben.

Das Vergaberecht ist eine höchst komplexe, spezielle Materie, die jedoch gerade auch viele kleine Unternehmen betrifft: Nur, wer hier zumindest die Grundzüge beherrscht und sich rechtzeitig gegen Vergaberechtsverstöße zur Wehr setzt (Vergabenachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem OLG), hat die Chance, einen Auftrag von der öffentlichen Hand zu bekommen.

Umgekehrt ist die Gefahr für öffentliche Auftraggeber groß, versehentlich Vergaberechtsverstöße zu begehen und dadurch einerseits viel Zeit zu verlieren, andererseits Schadensersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. Auch förderrechtlich kann ein Verstoß gegen Vergaberecht zur Rückforderung von Subventionen führen.

RA Dr. Florian Schrems hat 30 Vergabeverfahren selbständig betreut und außerdem zahlreiche Vergabenachprüfungsverfahren sowohl vor der Vergabekammer wie auch vor dem OLG geführt. Er kennt daher sowohl die Auftraggeber- wie auch die Bieterseite sehr gut.