Jagdrecht und Waffenrecht

Das „Jagdrecht“ ist eine sehr spezielle, aber durchaus weitläufige Materie.

Unter dem Oberbegriff Jagdrecht versteht man im weiteren Sinn alle Normen, die einen Zusammenhang mit der Jagd aufweisen. Es regelt, wer jagen darf ("Jagdschein"), wo gejagt werden darf, wann gejagt werden darf. Dazu gehören aber natürlich auch die Jagdpachtverträge (Jagdpachtrecht) und die damit einhergehenden Fragen (Haftung). 

Häufig eng mit dem Jagdrecht verbunden, aber auch beispielsweise bei Bewachungsdiensten oder Sportschützen relevant, ist das Waffenrecht. Es regelt, wer Waffen führen darf und wie er damit umzugehen hat.

Verstöße sowohl gegen das Jagd- wie auch gegen das Waffenrecht sind in der Regel mindestens Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten. Häufig geht damit dann auch der Verlust des Waffenführungsrechts und/oder des Jagdrechts einher. Eine Straftat eines Jägers oder Waffenträgers kann zu Zweifeln an seiner Zuverlässigkeit führen, so dass damit auch der Entzug des Jagdscheins oder Waffenscheins droht. Darüber hinaus kann dies in bestimmten Berufen sogar die Zuverlässigkeit insgesamt in Frage stellen und damit zu einem zeitweiligen Verbot, bestimmte Berufe auszuüben, führen.

Wir stehen Ihnen in diesen und ähnlichen Fällen mit Rat und Erfahrung zur Seite, um den Dialog in diesen Fällen mit den zuständigen Behörden aufzunehmen.