[Die von uns betreuten Vergabeverfahren finden Sie hier]
Öffentliche Aufträge von Auftraggebern im Sinne des § 98 GWG, also öffenlichen Auftraggebern wie z.B. Gemeinden können im Wege verschiedener Verfahrensarten vergeben werden. ·
Bei Vergaben oberhalb von bestimmten Schwellenwerten ist grundsätzlich das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung durchzuführen. Die Dokumentation des Vergabeprozesses ist minutiös durchzuführen, um ggf. im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer die ordnungsgemäße Durchführung nachweisen zu können.