Glossar

Vergabeverfahren

[Die von uns betreuten Vergabeverfahren finden Sie hier]

Öffentliche Aufträge von Auftraggebern im Sinne des § 98 GWG, also öffenlichen Auftraggebern wie z.B. Gemeinden können im Wege verschiedener Verfahrensarten vergeben werden. ·        

  • Das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung sieht vor, dass der Beschaffungsbedarf öffentlich in bestimmten Medien bekannt gemacht wird und jeder Interessent, der in dem gesuchten Bedarfssegment tätig ist, ein Angebot abgeben kann.
  • Bei dem nicht offenen Verfahren bzw. bei der beschränkten Ausschreibung wird nur ein durch die Vergabestelle vorausgewählter beschränkter Kreis von Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.Das Verhandlungsverfahren bzw. die freihändige Vergabe sieht vor, dass die Bieter über die Auftragsbedingungen Verhandlungen mit der Vergabestelle führen kann.
  • Beim wettbewerblichen Dialog werden die Bedürfnisse der öffentlichen Auftraggeber und damit auch die Grundlagen des Angebots der Bieter ermittelt. Zunächst können Unternehmer Teilnahmeanträge abgeben. Unter diesen werden die Teilnehmer des Dialogs ausgewählt. Die VOF und die Sektorenverordnung regeln den wettbewerblichen Dialog nicht.

 

Bei Vergaben oberhalb von bestimmten Schwellenwerten ist grundsätzlich das Verfahren der öffentlichen Ausschreibung durchzuführen. Die Dokumentation des Vergabeprozesses ist minutiös durchzuführen, um ggf. im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer die ordnungsgemäße Durchführung nachweisen zu können.