Glossar

Mezzanine-Kapital/Hybridkapital („Zwischenkapital“) ist eine Finanzierungsform, die dem Geldgeber eine Stellung zwischen den Gesellschaftern und den Darlehensgebern gibt.

Vorteil für das finanzierte Unternehmen ist, dass nicht sofort Gesellschaftsanteile hergegeben werden müssen und diese Formen der Finanzierung bedarfsgerecht ausgestaltet werden können. Gleichzeitig wird die Bilanz bonitätsstärkend verbessert. Die Eigenkapitalquote kann gesteigert werden.

Typische Formen des mezzaninen Kapitals sind Nachrangdarlehen, Genussscheine, Wandel- und Optionsanleihen sowie stille Beteiligungen.

Unternehmen, die zunächst hohen Investitionsbedarf haben, doch deren Geschäft typischerweise vergleichsweise spät Renditen abwirft, können mit Mezzaninkapital flexibel zu Investitionen gelangen.

Die Kapitalgeber hingegen können sich auf hohe Verzinsung mit geringer oder gar keiner Sicherheitenstellung einstellen.

Der Verkauf erfordert eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG), wenn das mezzanine Kapital als „Finanzinstrument“ im Sinne des KWG einzustufen ist. Zu diesen gehören sämtliche Wertpapiere, u. a. auch Genussscheine.

Für den Verkauf von mezzaninen Finanzierungsinstrumenten, die keine „Finanzinstrumente“ im Sinne des  KWG  sind, kann dagegen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) ausreichen.